Erste Hilfe im Betrieb
In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.
Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
Informationen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Stelle oder im Internet unter folgendem Link.
Im gewerblichen Bereich gibt es weitere umfangreiche Regelungen zur Ersten Hilfe. Diese stehen kostenfrei im Internet auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV) unter dem Link in jeweils aktueller Version zum Download bereit. Unter anderem finden sich dort folgende Schriften:
- GUV R A1 wurde DGUV Vorschrift 1
- BGG 984 wurde DGUV Grundsatz 304-001
- GUV-I 5163 wurde DGUV Information 204-010
Die Aus- und Fortbildungskurse zum betrieblichen Ersthelfer bietet wie Ihnen vor Ort an.
Verbandkasten-Inhalte sind durch DIN-Normen geregelt
Der Inhalt der Verbandkästen ist in verschiedenen Normen festgelegt. Die wichtigsten Normen sind:
- DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B (sog. KFZ-Verbandkasten), DIN 13167 Erste-Hilfe-Material für Krafträder
- DIN 13157 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C (sog. kleiner Betriebsverbandkasten)
- DIN 13169 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E (sog. großer Betriebsverbandkasten)
DIN-Normblätter sind kostenpflichtig erhältlich beim Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin oder hier.
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