Ersthelfer-Ausbildung für Feuerwehren
Die Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen liegt im originären Interessenbereich von Feuerwehren. Neben Leistung von Erster Hilfe ist auch für bestimmte Lehrgänge ein Nachweis einer Ersthelfer-Ausbildung Vorraussetzung.
Ziel der 16-stündigen Ausbildung ist es u.a., eine einheitliche und qualitätsgesicherte Ausbildung zu ermöglichen, um auf die Einsatzerfordernisse im Feuerwehrdienst optimal vorbereitet zu sein.
Daher ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE und die zusätzliche feuerwehrspezifische Ersthelfer-Ausbildung mit 7 UE in den Feuerwehren verpflichtend.
Themen und Anwendungen
- Allgemeine Erste Hilfe
- Vertiefung und Intensivierung der Kenntnisse über Brandverletzungen und andere thermische Beeinträchtigungen
- Rauch- und Atemvergiftungen
- Reanimation mit Hilfsmitteln der Feuerwehr
- Rettung und Transport mit den Hilfsmitteln der Feuerwehr
- Rettung und Primärversorgung aus einem Fahrzeug
„Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!“
Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall für Feuerwehren.
Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe
Lehrgang | Lehrgangsumfang | Lehrgangsbeschreibung |
---|---|---|
Rotkreuzkurs Erste Hilfe | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten | Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc. |
Rotkreuzkurs EH am Kind | 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen | Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten |
Rotkreuzkurs EH Sport | 9 Unterrichtseinheiten | Für alle, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe interessieren. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung |
Ersthelfer Feuerwehr | 16 Unterrichtseinheiten | Für Feuerwehren und angehende Truppmänner/-Frauen |
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