Allgemeine Geschäftsbedingungen der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. zur Durchführung von Bildungsangeboten
Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Bildungsangebote des Deutschen Roten Kreuzes – Grundorganisation Landsberg e.V. (nachfolgend „DRK-Grundorganisation Landsberg e.V.“ genannt).
Es können abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Teilnahmebedingungen gelten. Diese sind in der Ausschreibung des betreffenden Bildungsangebotes angegeben. Mit der Anmeldung wird der Geltung seitens des Teilnehmers zugestimmt.
Zustandekommen des Vertrages
Die Anmeldung erfolgt schriftlich:
- per Post an:
DRK-Grundorganisation Landsberg e.V.
Vorstandsvorsitzender Florian Bobbe
Brunnenstr. 23
06188 Landsberg
- per Fax an 034604/154711
- per E-Mail an info@drk-go-landsberg.de
oder an ausbildung@drk-go-landsberg.de - über das Online-Formular unter drk-go-landsberg.de
Die Anmeldefrist endet, soweit im Bildungsangebot nicht anders angegeben, 7 Tage vor Beginn des ersten Abschnitts des Bildungsangebots. Bei verspäteter Anmeldung behält sich die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. vor, den Teilnehmer abzulehnen.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. die entsendende Stelle die Teilnahmebedingungen an und verpflichtet sich zur Zahlung der Teilnahmegebühren.
Der Vertragsschluss kommt nicht bereits mit dem Versenden der bloßen „Bestätigung der Anmeldung“ zustande, sondern erst nach Prüfung des Vertragsangebotes und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung durch Übersenden einer schriftlichen bzw. elektronischen Bestätigung (Einladung).
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung der Bildungsveranstaltung. Die Zusendung der Rechnung erfolgt per Post oder wahlweise auch per E-Mail.
Die Teilnahmegebühren sind, soweit nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden (z. B. Ratenzahlungen), nach Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer zu entrichten.
Eventuell eingeräumte Rabatte gelten nur im Einzelfall.
Die Teilnahmegebühren sind in der jeweiligen Ankündigung, auf Nachfrage sowie auf der Rechnung zu finden.
Bei Veranstaltungen, die nach SGB III/SGB II gefördert werden, werden die Veranstaltungsgebühren von der Arbeitsagentur/Jobcenter direkt an die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. überwiesen. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die Lehrgangskosten von der Arbeitsagentur/dem Jobcenter direkt überwiesen werden.
Rücktritt (vor Veranstaltungsbeginn)
Ein Rücktritt vom Vertrag ist gegenüber der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. schriftlich (auch per E-Mail) und möglichst auch (fern-)mündlich anzuzeigen.
Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der DRK- Grundorganisation Landsberg e.V. maßgebend.
Bei Rücktritt behalten wir uns vor, folgende Stornierungsgebühren zu erheben:
- Rücktritt bis zum Anmeldeschluss/Ende der Anmeldefrist:
keine Stornierungskosten - Rücktritt bis eine Woche (7 Tage) vor Beginn der Veranstaltung:
50 % der Teilnahmekosten - Rücktritt bis zu einem (1) Tag vor Beginn der Veranstaltung:
75 % der Teilnahmekosten - Rücktritt ab dem Tag des Beginns der Veranstaltung/bei Nichterscheinen:
100 % der Teilnamekosten
Bei Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und an Stelle des Kunden teilnimmt, werden keine Stornokosten fällig.
Teilnehmer, deren Teilnehmerkosten von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen werden, haben ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis zum Veranstaltungsbeginn im Falle des Versagens der Förderzusage.
Kündigung (nach Veranstaltungsbeginn)
Bei Bildungsangeboten mit einer Dauer von bis zu drei Monaten ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Erstrecken sich Bildungsangebote über mehrere Abschnitte/Module und übersteigt der gesamte Zeitraum mehr als drei Monate, kann der Teilnehmer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Monate und im Weiteren jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. gelten insbesondere:
- die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Veranstaltung durch den Teilnehmer
- der grobe Verstoß gegen die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes
- die Begehung einer Straftat (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)
- das wiederholte unentschuldigte Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme
- der Zahlungsverzug mit mehr als zwei Raten im Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung
Teilnehmer, deren Teilnehmerkosten von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen werden, können aus einem wichtigen Grund (Arbeitsaufnahme, Wegfall der Förderung) die Maßnahme fristlos und kostenfrei kündigen.
Absage und Änderungen durch die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V.
Die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. ist berechtigt, jederzeit aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder das Bildungsangebot auf einen anderen Termin zu verschieben.
Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:
- für ein Bildungsangebot nicht genügend Anmeldungen vorliegen (Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl)
- durch Krankheit des Referenten
- wegen unvorhersehbarer Ereignisse
das Bildungsangebot abgesagt werden muss.
In vorgenannten Fällen werden bereits gezahlte Teilnahmekosten vollständig zurückerstattet.
Bei zeitlicher Verschiebung besteht ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers.
Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz besteht nicht.
Die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern dies das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert.
Ein Wechsel der Referenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kürzung von Teilnahmegebühren.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
Haftung
Die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. haftet nur, wenn der Schaden durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit nach § 823 BGB bleibt von dem Ausschluss unberührt.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Garderobe oder sonstigen mitgeführten Gegenständen übernimmt die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. grundsätzlich keine Haftung.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Teilnehmer hat das Recht, der Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit zu widersprechen. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Urheberrechtschutz
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen ausschließlich zur persönlichen Nutzung. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. bzw. des urhebenden Referenten gestattet.
Nebenabreden / Unwirksamkeit
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten, gemäß Beschluss des Vorstandes der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. vom 20.12.2020, ab 01.01.2021 in Kraft.