Allgemeine Geschäftsbedingungen der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. zur Durchführung von Sanitätsdiensten

Vorwort

Das Deutsche Rote Kreuz versteht sich als weltweit agierende Hilfsorganisation. Auf lokaler Ebene zählt es zu den satzungsgemäßen Aufgaben, Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen aller Art sanitätsdienstlich abzusichern.

Um dies zu gewährleisten, führt das Deutsche Rote Kreuz Aus- und Fortbildungen für ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer durch, beschafft notwendiges medizinisches Material und die nötigen Einsatzfahrzeuge.

Die folgenden Bestimmungen zeigen auf, welche Bedingungen zur Durchführung eines Sanitätsdienstes gelten.

Bestimmung

Diese Auftragsbedingungen regeln die Durchführung von Sanitätsdiensten (bzw. medizinischer/sanitätsdienstlicher Sicherstellungen/Absicherungen) durch das Deutsche Rote Kreuz – Grundorganisation Landsberg e.V. (nachfolgend „DRK-Grundorganisation Landsberg e.V.“ genannt).

Bei Anforderung eines Sanitätsdienstes akzeptiert der Veranstalter die nachfolgend aufgeführten Auftragsbedingungen.

Für den geleisteten Sanitätsdienst wird eine Rechnung gestellt. Die Vergütung dient zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben und damit auch der Deckung unserer Kosten z.B. für die Materialbeschaffung, sowie Instandhaltung von Fahrzeugen und medizinischen Geräten und der Aus- und Fortbildungskosten unseres Personals.

Sondervereinbarungen zu diesen Auftragsbedingungen sind nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch beide Vertragspartner möglich.

Auf Anfrage erstellt die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. dem Veranstalter ein Angebot über den zu leistenden Sanitätsdienst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotssumme (z.B. durch abweichende Dienstzeiten, geänderte Einsatzaufgaben, Sonderbelastungen etc.) von dem letztendlichen Rechnungsbetrag abweichen kann.

Anforderung

Wird von einem Veranstalter ein Sanitätsdienst benötigt, so ist dies direkt der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. spätestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen:

  • per Post an:

DRK-Grundorganisation Landsberg e.V.
Vorstandsvorsitzender Florian Bobbe
Brunnenstraße 23
06188 Landsberg

Die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. ist bestrebt möglichst allen Anforderungen nachzukommen, behält sich jedoch bei kurzfristiger Anforderung oder bei Überlastung vor, einzelne Sanitätsdienste nicht zu besetzen und die Dienstanforderung abzulehnen. Eine Übernahmeverpflichtung von Sanitätsdiensten seitens der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. besteht nicht.

Die Dienstanforderung sollte mit dem zur Verfügung gestellten Formular übermittelt werden, muss aber zumindest folgende Punkte enthalten:

  • Veranstaltername
  • verbindliche Rechnungsanschrift
  • Name, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse eines verantwortlichen Ansprechpartners
  • Sanitätsdienstzeiten (Datum, Uhrzeit, ggf. Zeitplan; ggf. eingeplante Pausen)
  • Veranstaltungsart (z.B. Sport, Konzert, Festumzug) und ggf. Veranstaltungsname
  • Genauer Veranstaltungsort (mit Angabe: im Freien oder im Gebäude, Veranstaltungsfläche in Quadratmeter, Sanitätsraum vorhanden ja/nein)
  • Erwartete und maximale, zugelassene / mögliche Personenanzahl der Teilnehmer und Besucher
  • Eventuelle Teilnahme prominenter Personen mit Sicherheitsstufe
  • Auflagen z.B. von Sicherheitsbehörden, Ordnungsamt oder Sportverbänden (Bitte Kopie beifügen)
  • besondere Gefahrenpotenziale (z.B. offenes Feuer, schwieriges Gelände)
  • spezielle Regelungen, die nach bestimmten Hilfskräften verlangen, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden (Bitte Kopie beifügen)

Ohne schriftliche Auftragsbestätigung der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V., gilt ein angeforderter Sanitätsdienst als nicht angenommen.

Auf Verlangen der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. ist eine Vorbesprechung für den Sanitätsdienst durchzuführen, unabhängig davon, ob der Dienst bereits durch das DRK angenommen wurde oder nicht.

Der Veranstalter stellt den Einsatzkräften des DRK geeignete und ausreichend große Räumlichkeiten zu deren ausschließlichen Nutzung zur Verfügung. Sollte die Bereitstellung von Räumlichkeiten dem Veranstalter nicht möglich sein, muss er dieses bei der Anforderung mitteilen. In diesem Fall ist eine geeignete Stellfläche für Fahrzeuge und/oder Zelte in Abstimmung mit der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. durch den Veranstalter bereitzustellen.

Zustandekommen eines Vertrages

Nachdem die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. eine Anforderung zur Planung und Durchführung eines Sanitätsdienstes zugeht, wird diese Anforderung geprüft und wenn notwendig ein entsprechendes Angebot erstellt. Sollte kein Angebot erforderlich sein, erhält der Veranstalter direkt eine vorläufige Auftragsbestätigung mit den zu erwartenden Kosten seitens des DRK.

Das Angebot wird dem Veranstalter zur Prüfung vorgelegt, evtl. Fragen können im Dialog geklärt werden.

Eine autorisierte Person des Veranstalters bestätigt das Angebot bzw. den Auftrag zur Übernahme eines Sanitätsdienstes. Die Bestätigung muss schriftlich über die bereits genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen.

Der Veranstalter erhält anschließend eine endgültige Auftragsbestätigung seitens des DRK.

Veranstaltungsausfall

Fällt die Veranstaltung, für die die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. angefordert wurde aus, so ist dies ebenfalls dem DRK zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber 48 Stunden vor dem geplanten Veranstaltungstermin, schriftlich und bestenfalls auch (fern-)mündlich mitzuteilen.

Wird dies versäumt, behalten wir uns vor, die geplanten Personalkosten sowie die Fahrzeugkosten in Rechnung zu stellen.

Leistungsumfang

Die Betreuung der Veranstaltung durch die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. im Rahmen eines Sanitätsdienstes umfasst die sanitätsdienstliche Erstversorgung der Veranstaltungsteilnehmer und -besucher bei medizinischen Notfällen. Das DRK stellt hierfür geeignetes Personal sowie die notwendige Ausrüstung.

Der Transport von Patienten in ein Krankenhaus oder zu einem Arzt ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Lediglich im Ausnahmefall und nach Weisung der zuständigen Rettungsleitstelle, kann der Patiententransport ins Krankenhaus auch von der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. durchgeführt werden.

Die Einsatzkräfte des DRK übernehmen ausschließlich die sanitätsdienstliche Betreuung sowie die damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Arbeiten. Ebenso ist die Durchführung ärztlicher Maßnahmen nur im Leistungsumfang enthalten, falls dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

Die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. ist nicht verantwortlich für Belange und Maßnahmen, die außerhalb der Durchführung des Sanitätsdienstes selbst liegen (z.B. Maßnahmen gegen Brandgefahr, Einrichtung und Offenhaltung von Fluchtwegen, Zugangsregelung/-kontrolle, ordnungsdienstliche Aufgaben oder ähnliche Arbeiten)

Ein Mietverhältnis zwischen dem DRK und dem Veranstalter besteht nicht.

Sollte eine akute Gefahr für die Helferinnen und Helfer des DRK be-/entstehen, so können sich diese zurückziehen und den Sanitätsdienst unterbrechen/abbrechen, um sich selbst keiner Gefahr auszusetzen.

Einsatzkräfte und -fahrzeuge

Die Anzahl der einzusetzenden Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Geräte ermittelt sich aus anerkannten Risikoanalysen und Algorithmen, die u.a. folgende Punkte berücksichtigen:

  • Teilnehmer- und Besucheranzahl der Veranstaltung
  • Veranstaltungsart
  • Veranstaltungsort
  • Gefahren- und Unfallschwerpunkte

Die angeforderten Einsatzkräfte des DRK verfügen, je nach angefordertem Personal, über aktuelle sanitäts-/rettungsdienstliche, sowie ggf. auch ärztliche Ausbildungen.

Die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. plant anhand einer anerkannten Risikoanalyse (z.B. Maurer- Algorithmus), wie der Sanitätsdienst quantitativ und qualitativ besetzt wird.

Das DRK kann von dieser Risikoanalyse aufgrund von Erfahrungen mit ähnlichen Veranstaltungen oder aus Erfahrungen der Vorjahre mit derselben Veranstaltung etc. abweichen.
Dies bezieht sich auf das Personal, die Fahrzeuge und das Material.

Das DRK behält sich vor, Einsatzkräfte/-mittel nach Rücksprache mit dem Veranstalter nachzufordern, sollte sich während der Veranstaltung zeigen, dass der Umfang der Einsatzkräfte/-mittel nicht ausreichend ist. Dies gilt besonders für Veranstaltungen mit einem hohen Unfallrisiko und hohem Gefahrenpotenzial.

Ein Sanitätsdienst wird vom DRK grundsätzlich mit mindestens zwei Einsatzkräften (mit der Mindestqualifikation Sanitäter/in) durchgeführt.

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass den DRK-Einsatzkräften vor Ort sämtliche Unterstützung zur Erfüllung Ihrer Aufgaben gestellt wird (Interventionsrecht durch die Sanitätsdiensteinsatzleitung bei drohender Gefahr).

Die Einsatzkräfte sind während ihres Dienstes über das DRK versichert. Eine weiterreichende Versicherung ist nicht inbegriffen.

Stellplätze / Fluchtwege / Zugänge

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend viele und große Stellplätze für die DRK-Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden, von denen zu jeder Zeit eine freie An- und Abfahrt gewährleistet ist.

Fluchtwege sind offen zu halten und dem DRK-Einsatzpersonal ist der Zugang zu nicht öffentlichen Veranstaltungsbereichen, wie z.B. VIP- und Backstage-Zonen, zu ermöglichen.

Für nachrückende bzw. nachgeforderte Einsatzfahrzeuge hat der Veranstalter ebenfalls dafür zu sorgen, dass eine freie An- und Abfahrt zur Sanitätsstation und zum Veranstaltungsgelände zu jeder Zeit möglich ist.

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Absicherung der Sanitätswache (Zelt, Sanitätsraum usw.).

Notfälle/Großschadenslagen außerhalb der Veranstaltung

Da die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. als Hilfsorganisation auch Aufgaben im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes, bei Großschadensereignissen sowie der Unterstützung des Rettungsdienstes wahrzunehmen hat, kann es unter Umständen erforderlich werden, bei einem entsprechenden Einsatzauftrag der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. den Sanitätsdienst nicht anzutreten bzw. teilweise oder ganz abzubrechen.

In diesem Falle steht dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegenüber der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. zu.
Eine Haftung der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. gegenüber Dritten im Hinblick auf eine in diesem Falle möglicherweise eintretende medizinische und sanitätsdienstliche Unterversorgung der Veranstaltung scheidet aus.

Die Verantwortung für die ausreichende Versorgung der Veranstaltung geht dann allein auf den Veranstalter über.

Im Gegenzug wird der Veranstalter von der Leistung einer ggf. vereinbarten Vergütung an die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. befreit.
Anteilig bereits erbrachte Leistungen müssen auch dann vergütet werden

Kosten

Die Berechnung der Kostenerstattung des Sanitätsdienstes/Einsatzes erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Gebührensatzung und anhand folgender Parameter:

  • tatsächlich geleistete Einsatzzeit
  • eingesetzte Einsatzkräfte, Fahrzeuge, eingesetztes Material
  • zurückgelegte Fahrstrecke zwischen der Geschäftsstelle des DRK und dem Einsatzort

Die Anzahl der erfolgten Hilfeleistungen vor Ort ist nicht relevant.

Die Berechnung der Einsatzzeit beginnt mit der Abfahrt von der Geschäftsstelle der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. und endet mit der Rückkehr dort.

Entscheidend für die Berechnung sind nicht die geplanten Zeiten, sondern die tatsächlich erbrachten Zeiten.

Die Gebührensätze für Krankentransportfahrten und für den öffentlichen Rettungsdienst bleiben von diesen Geschäftsbedingungen unberührt.

Für größere Veranstaltungen mit erhöhtem Personal- und Materialeinsatz wird immer ein individuelles Angebot erstellt.

Die Helfer der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. leisten ihren Dienst ehrenamtlich.

Zahlungsmodalitäten

Im Regelfall erhält der Veranstalter nach dem geleisteten Sanitätsdienst eine Rechnung von der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V., die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge, durch Banküberweisung zu begleichen ist.

Das DRK behält sich bei bestimmten Veranstaltungen vor, eine andere Zahlungsmodalität zu wählen.

Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, einen Teil der Rechnungssumme vor Veranstaltungsbeginn als Anzahlung zu verlangen. Dies wird dem Veranstalter rechtzeitig vorher bekannt gegeben.

Sollte sich der Veranstalter weigern die Anzahlung vor Veranstaltungsbeginn zu leisten, behält sich das DRK vor, den Sanitätsdienst nicht anzutreten.

Spendenbescheinigungen über geleistete Kostenerstattungen, können nicht ausgestellt werden.

Nebenabreden, Haftungsansprüche, salvatorische Klausel

Nebenabreden zu diesen Auftragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Haftungsansprüche von Seiten des Veranstalters und Dritter gegenüber der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. sind ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. wird von jeglicher Haftung für Schäden frei, die auf eine medizinische und sanitätsdienstliche Unterversorgung zurückzuführen sind, sofern diese darauf beruhen, dass der Veranstalter der DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. wissentlich oder unwissentlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, Informationen zurückgehalten, eingetretene oder zu erwartende Veränderungen nicht unverzüglich bekannt gegeben, oder eine sonstige ihn treffende Verpflichtung, gleich welcher Art, vernachlässigt hat.
In diesem Falle stellt der Veranstalter die DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. auch hinsichtlich aller Ersatzansprüche Dritter frei.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine den gesetzlichen Anforderungen genügende und dem erkennbaren Interesse nahekommende Bestimmung zu ersetzen.

Das DRK geht davon aus, dass die verantwortliche Person des Veranstalters von diesem zur Buchung eines Sanitätsdienstes berechtigt ist und eine entsprechende Unterschrift leisten darf.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen treten, gemäß Beschluss des Vorstandes vom DRK-Grundorganisation Landsberg e.V. vom 20.12.2020, ab 01.01.2021 in Kraft.